Warum wir Arbeitsschutzkleidung herstellen

Warum wir Arbeitsschutzkleidung herstellen

Mit dem 21. April 2018 gehört UV-Schutzbekleidung zur „Persönlichen Schutzausrüstung“ und muss die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung EG 2016/425 erfüllen. Das heißt, Produzenten und Lieferanten von Arbeitsschutzbekleidung mit UV-Schutz müssen die geltenden Normen EN ISO 13688:2013 und EN 13758-2:2003+A1:2006 bzw. AS/NZS 4399:1996 nach entsprechenden Spezifikationen erfüllen. Bereits seit 2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre betroffenen Mitarbeiter vor UV-Strahlung zu schützen und entsprechende Schutz-Arbeitskleidung anzubieten. Mit der Einstufung von UV-Schutzbekleidung als europäische PSA wurden nun auch die funktionellen und qualitativen Anforderungen an UV-Schutzkleidung und deren Auszeichnung definiert.

Bei uns lag es nahe, die Produktpalette von UV-Schutzkleidung für den Freizeitbereich zu erweitern und für den Arbeitsschutz fit zu machen. Warum auch nicht, denn seit vielen Jahren verfügen wir über detailliertes Know-How, hochfunktionelle Bekleidung herzustellen, die neben modischer Aktualität und höchstem Tragekomfort einen besonders hohen und verlässlichen UV-Schutz bietet.


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